Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) vom 12. April 2016 Abschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation Unterabschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen Paragraf 1. Anwendungsbereich Paragraf 2. Schätzung des Auftragswerts Paragraf 3. Antragsverfahren für Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind Paragraf 4. Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe Paragraf 5. Wahrung der Vertraulichkeit Paragraf 6. Vermeidung von Interessenkonflikten Paragraf 7. Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Paragraf 8. Dokumentation Unterabschnitt 2. Kommunikation Paragraf 9. Grundsätze der Kommunikation Paragraf 10. Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel Paragraf 11. Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren Paragraf 12. Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation Abschnitt 2. Vergabeverfahren Unterabschnitt 1. Verfahrensarten, Fristen Paragraf 13. Wahl der Verfahrensart Paragraf 14. Offenes Verfahren; Fristen Paragraf 15. Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb; Fristen Paragraf 16. Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung Paragraf 17. Wettbewerblicher Dialog Paragraf 18. Innovationspartnerschaft Unterabschnitt 2. Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren Paragraf 19. Rahmenvereinbarungen Paragraf 20. Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme Paragraf 21. Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems Paragraf 22. Fristen beim Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems Paragraf 23. Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen Paragraf 24. Durchführung elektronischer Auktionen Paragraf 25. Elektronische Kataloge Unterabschnitt 3. Vorbereitung des Vergabeverfahrens Paragraf 26. Markterkundung Paragraf 27. Aufteilung nach Losen Paragraf 28. Leistungsbeschreibung Paragraf 29. Technische Anforderungen Paragraf 30. Bekanntmachung technischer Anforderungen Paragraf 31. Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen Paragraf 32. Nachweisführung durch Gütezeichen Paragraf 33. Nebenangebote Paragraf 34. Unteraufträge Unterabschnitt 4. Veröffentlichung, Transparenz Paragraf 35. Auftragsbekanntmachungen, Beschafferprofil Paragraf 36. Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung Paragraf 37. Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems Paragraf 38. Vergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen Paragraf 39. Bekanntmachungen über die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen Paragraf 40. Veröffentlichung von Bekanntmachungen Paragraf 41. Bereitstellung der Vergabeunterlagen Paragraf 42. Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog Paragraf 43. Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen Paragraf 44. Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen Unterabschnitt 5. Anforderungen an die Unternehmen Paragraf 45. Grundsätze Paragraf 46. Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien Paragraf 47. Eignungsleihe Paragraf 48. Qualifizierungssysteme Paragraf 49. Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements Paragraf 50. Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Unterabschnitt 6. Prüfung und Wertung der Angebote Paragraf 51. Prüfung und Wertung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen Paragraf 52. Zuschlag und Zuschlagskriterien Paragraf 53. Berechnung von Lebenszykluskosten Paragraf 54. Ungewöhnlich niedrige Angebote Paragraf 55. Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen Paragraf 56. Unterrichtung der Bewerber oder Bieter Paragraf 57. Aufhebung und Einstellung des Verfahrens Abschnitt 3. Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen Paragraf 58. Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen Paragraf 59. Beschaffung von Straßenfahrzeugen Abschnitt 4. Planungswettbewerbe Paragraf 60. Anwendungsbereich Paragraf 61. Veröffentlichung, Transparenz Paragraf 62. Ausrichtung Paragraf 63. Preisgericht Abschnitt 5. Übergangs- und Schlussbestimmungen Paragraf 64. Übergangsbestimmungen Paragraf 65. Fristenberechnung Anlagen Anlage 1 (zu § 28 Absatz 2). Technische Anforderungen, Begriffsbestimmungen Anlage 2 (zu § 59). Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden externen Kosten Anlage 3 (zu § 59 Absatz 2). Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden Betriebskosten