§ 34 BauGB. Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. Juni 1960
[29. Juni 1961–1. Januar 1977]
1§ 34. Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. In Gebieten, für die die Gemeinde noch nicht beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 aufzustellen, oder für die die Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes nicht erforderlich ist, ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich ist.
Anmerkungen:
1. 29. Juni 1961: § 189 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Juni 1960.

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