§ 357e BGB. Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen

Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. August 1896
[28. Mai 2022]
1§ 357e. Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen. [1] Ist die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz. [2] Bei der Berechnung des Wertersatzes ist die vereinbarte Vergütung zugrunde zu legen. [3] Ist die vereinbarte Vergütung unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistung zu berechnen.
Anmerkungen:
1. 28. Mai 2022: Artt. 1 Nr. 14, 6 Abs. 1 des Dritten Gesetzes vom 10. August 2021.