§ 224 BauGB. Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. Juni 1960
[20. Juli 2004][1. Juli 1987]
§ 224. Entfall der aufschiebenden Wirkung im Umlegungsverfahren und bei vorzeitiger Besitzeinweisung § 224. Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung
[1] Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen [1] Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine
1. den Umlegungsbeschluss nach § 47 Abs. 1,
2. die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Abs. 1 sowie
3. die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 vorzeitige Besitzeinweisung
hat keine aufschiebende Wirkung. [2] § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden. hat keine aufschiebende Wirkung. [2] § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.
[1. Juli 1987–20. Juli 2004]
1§ 224. Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung. [1] Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung hat keine aufschiebende Wirkung. [2] § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.
Anmerkungen:
1. 1. Juli 1987: Artt. 1 Nr. 135, 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 1986.

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§ 225 BauGB. Vorzeitige Ausführungsanordnung