§ 164 BauGB. Anspruch auf Rückübertragung

Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. Juni 1960
[1. August 1979–1. Juli 1987]
1§ 164. Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung. [1] Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung hat keine aufschiebende Wirkung. [2] § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.
Anmerkungen:
1. 1. August 1979: Artt. 1 Nr. 34, 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1979.